Sachverständiger
Die Grundstücksbewertung wird in der Regel durch dafür qualifizierte Sachverständige für Grundstücksbewertung durchgeführt. Die Bezeichnung „Sachverständige/-r“ bzw. „Gutachter/-in“ ist in Deutschland nicht geschützt. Im Rechtsverkehr treten folgende übliche Formen auf: der bei der Architektenkammer oder IHK öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, der freie Sachverständige (oft einem Verband angeschlossen), der zertifizierte Sachverständige. Die zertifizierten Sachverständigen werden auf der Grundlage der DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Auf der Grundlage des Akkreditierungsstellengesetzes (AkkStelleG) sind im Bereich "Sachverständige Immobilienbewertung" derzeit (Stand Januar 2018) bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) fünf Zertifizierungsstellen akkreditiert: DIAZert, Freiburg, EIPOSCERT, Dresden, HypZert GmbH, Berlin, IQ-ZERT, Sankt Augustin, Sprengnetter Zertifizierungs GmbH, Bad Neuenahr-Ahrweiler. Grundsätzlich wird von einem Gutachter/Sachverständigen erwartet, dass er über mehrjährige Berufserfahrung verfügt, über überdurchschnittliche Immobilien-Fachkenntnisse verfügt, Gutachten erstellen kann, in wirtschaftlich geordneten Verhältnissen lebt, die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bietet. Sachverständige haben in der Regel eine wissenschaftliche Universitäts- oder Fachhochschulausbildung in Architektur, Bauingenieurwesen, Facility Management, Vermessungsingenieurwesen, Betriebswirtschaftslehre, Bauökonomie, Immobilienökonomie, Stadtplanung oder Geographie und eine mehrjährige Berufserfahrung beziehungsweise Weiterqualifizierung auf dem Gebiet der Grundstücksbewertung. Nach § 193 BauGB erstattet auch ein Gutachterausschuss Verkehrswertgutachten. Für die spezielle Qualifizierung („überdurchschnittliche Immobilien-Fachkenntnisse“) als Sachverständige/-r bieten Bildungsakademien einschlägige Lehrgänge an. Ziel in der Grundstücksbewertung ist die Ermittlung des Verkehrswertes (Marktwertes) im Sinne des § 194 BauGB. Dafür werden verschiedene anerkannte Wertermittlungsverfahren verwendet.